Telekom storniert Portierungsauftrag/Rufnummernmitnahme ISDN zu 1und1

JackTheSIPer

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Hallo, ich betreue gerade einen Fall, in dem ein Telekom VDSL/ISDN Anschluss zu 1und1 VDSL umziehen sollte.
3 Wochen vor Schaltungstermin bekomme ich jetzt von 1und1 die Ansage, dass beim Vorleistungslieferant (Telekom?) ein Fehler in deren EDV-Systemen auftritt, wegen der Reihenfolge der zu übernehmenden Rufnummern. Damit soll der Umzug gescheitert sein.

1und1 hat sich entschuldigt und mir nur Angeboten die Hauptrufnummer zu portieren, was ich aber lieber abgelehnt habe, da alle Rufnummern erhalten bleiben sollen.
Bei der Telekom sehe ich unter "Auftragsstatus", dass alle Aufträge betreffend dem Umzug storniert wurden.
Hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt? Wie sollte man nun vorgehen?

Viele Grüße
 
Wenn du bei 1&1 VoIP buchst, dann landen die Rufnummern sicher nicht bei der Telekom als "Vorleistungslieferant".
"Vorleistung" hat nichts mit dem abgebenden Anbieter zu tun.
 
Ich meine auch nicht die Nummern. Ich finde es nur merkwürdig, dass jemand mit einem funktionierenden Telekom-VDSL einen Zwischenhändler einschaltet, der einem anschließend exakt das gleiche VDSL verkauft. Mit dem Nachteil, dass der direkte Kontakt zwischen Kunde und Anschlussbetreiber dann unterbrochen ist und es außerdem einen Koch mehr gibt, der den Brei verderben kann. Offenbar gärt der Brei schon jetzt gewaltig. Aber was nimmt der Kunde nicht alles in Kauf, nur damit der Anschluss ein paar lumpige Euro billiger wird.

Mir ist bewusst, dass die Wahrscheinlichkeit, dass an der schiefgelaufenen Portierung die Telekom schuld ist, relativ hoch ist. Aber Auslöser für die Portierung war der Anbieterwechsel. Und der wurde ganz bestimmt nicht von der Telekom veranlasst ;)

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein Grund für den Wechsel könnte z.B. sein, dass 1&1 noch eine echte Flatrate anbietet und nicht nur einen (im Kleingedruckten versteckten) Volumentarif.
 
Dann soll 1&1 die Notfalls nachträglich portieren und Neuanschluss schalten, dann sind Nummern halt 1-2 Wochen nach Schaltung aktiv.
 
@mikrogigant du trägst mit der Position wenig zum Thema bei. Deine Position ist, wer von der Telekom weggeht ist für Probleme selber Schuld. Diese Position führt zu Monopolbildung und hebelt die Marktwirtschaft aus.
weitere Gründe
1. 1und1 ist mehr als nur ein Händler der exakt das selbe Verkauft.
2. 1und1 ist mit 30€ gegenüber 43€ um 30% günstiger bei gleicher Leistung
3. 1und1 hat 90 Tage Kündigungsfrist statt einen neuen Telekom Knebelvertrag mit 2 Jahren
4. 1und1 hat keine Drosselung.

@Marsupilami die Portierungsabteilung Hotline von 1und1 sagte mir, dass mit den EDV-Systemen die der Telekom gemeint sind.

@HabNeFritzbox eine Unterbrechnung ist nicht hinnehmbar, da der Anschluss auch beruflich genutzt wird.

Die sache geht wohl jetzt den Weg über Anwalt und Gerichte...

Grüße an alle
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Telefon-Anschluss beruflich genutzt wird, sollte man doch die Zuverlässigkeit über den Preis stellen, da wäre derzeit noch ISDN vorn.

"wegen der Reihenfolge der zu übernehmenden Rufnummern.", solche Realsatire liest man nicht mal bei Fefe. Wie weit steht denen das Wasser, wenn Begründungen so dermaßen fadenscheinig werden? Bisher hatte ich immer vermutet, dass Alice die grusligste EDV hat.

Aber trotzdem, bitte keine "Hail to the Telekom"- oder "Mit Linux wäre das nicht passiert"-Beitrage mit mehr oder weniger gut versteckter Häme mehr.
 
Ich muss mikrogigant zustimmen, dass man IMMER den Anschluss dort beauftragt dem das Netz gehoert.

Bei Telekom-Festnetz: Telekom
Bei Vodafone Mobilfunk: Vodafone
Bei Unittymedia Kabelnetz: Unitymedia

Jeder Widerverkaeufer ist ggf. billiger (wie das geht steht sowieso in den Sternen, denn er ist ja noch ein Esser mehr am Tisch) hat aber das Problem, dass bei einer Stoerung er zwischen allen Stuehlen sitzt. Beor der Widerverkaeufer den Netzbetreiber um die Beseitigung einer Stoerung bittet werden intern ALLE, wirklich ALLE Prozeduren ausgeschoepft. Da kann es schonmal vorkommen dass der Reseller dem Kunden 2 mal einen neuen Router schickt, obwohl draussen der Baggerfahrer die Kabelenden in der Hand haelt.

Wer Spass und Nerv hat das durchzustehen, dem ist es auch erlaubt ein paar Euro zu sparen. :-D

Zum Thema: So viel ich weiss hat 1und1 keine eigenen Rufnummern. Die Rufnummern werden zu Vorlieferanten wie BT (Britisch Telecom) oder Telefonica portiert.
Kann es sein, dass der alte Vertragspartner nicht genau der neue Vertragspartner ist? Stimmen die Namen und Anschriften vom alten Anschluss mit dem auf dem 1und1 Vertrag 120% ueberein??


voipd.
 
Der alte Anschlussinhaber muss nur Unterschreiben, nicht aber identisch sein mit neuen Anschlussinhaber.
 
Bei Rufnummernportierungen müssen die Daten exakt übereinstimmen. Jegliche Dateninkonsistenz führt dazu, dass die Portierung fehlschlägt. Dass Anschlussinhaber B die Nummern von Anschlussinhabern A im Zuge einer Portierung übernimmt ist nicht möglich.

Ebenso führt 1&1 die von dir vorgeschlagene nachträgliche Portierung bei Schaltung eines Neuanschlusses definitiv nicht durch. Ich habe es versucht und es wurde trotz mehrfacher Nachfrage rigoros abgelehnt. Das Thema hatten wir vor geraumer Zeit auch schon mal, es wäre für die User hier wirklich von Vorteil, wenn du sie mit diesem Vorschlag der nachträglichen Portierung nicht in die Irre führst. Denn wenn sich jemand darauf verlässt und später dann seine Nummern los ist weil er auf dich gehört hat, wäre das doch unschön, oder? ;)
 
Bei Rufnummernportierungen müssen die Daten exakt übereinstimmen. Jegliche Dateninkonsistenz führt dazu, dass die Portierung fehlschlägt. Dass Anschlussinhaber B die Nummern von Anschlussinhabern A im Zuge einer Portierung übernimmt ist nicht möglich.

Nein, das stimmt nicht.

E.L.G.
 
Genau, weder Provider noch die BNetzA fordern gleichen Inhaber, nur alte Inhaber muss unterschreiben.

Davon mal ab ist Portierung eine freiwillige Option vom Anbieter, denn eingehend muss keiner diese Ausführen, egal ob direkt oder nachträglich.

Daher gibt es keine Garantie bei Portierung.
 
... Davon mal ab ist Portierung eine freiwillige Option vom Anbieter ...

Laut TKG §46 (3) ist die Portierung keine freiwillige Leistung der Anbieter sondern ein RECHT des Endkunden, das er auch einfordern kann.

Die Bundesnetzagentur hat extra eine eigene Seite zur Verfügung gestellt, die den Anbieterwechsel noch einmal erläutert. Dort gibt es auch ein Beschwerdeformular, das wiederum bei Problemen mit der Nummernportierung verwendet werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Portierung wegen der Reihenfolge gescheitert ist (meine persönliche Meinung). Gerade der Hinweis von 1&1, dass man erstmal nur die Kopf-Rufnummer portieren könnte, lässt mich eher vermuten, dass entweder:
- nur eine Rufnummer auf dem Portierungsauftrag stand
- der Haken "restliche Rufnummern löschen" (oder so ähnlich) auf dem Portierungsauftrag angehakt war
- bei 1&1 ein Tarif mit nur einer Rufnummer gebucht wurde, so dass der Importvorgang mehrere Rufnr. fehlgeschlagen ist.
Wie gesagt, reine Vermutung. Mehr Licht ins Dunkel kann nur der TE bringen.
 
dieguteFrauWaas@ Die Anbieter müssen ausgehend die Nummer portieren, aber eingehend kann portiert werden. Aber da die ja alle Kunden wollen, machen diese es meistens auch.

Häufige Fehler sind z.B. Kunde kündigt Anschluss selbst z.B. wegen Kündigungsfrist und vor Ablauf des Vertrag möchte der Kunde wechseln. Dann klappt es nur noch nachträglich.

Dem Kunden kann bei beiden Anbietern die Portierung in Rechnung gestellt werden, aber der neue verzichtet i.d.R. weil der Kunde nicht verschrecken möchte.

Anbei noch ne Mail der BNetzA:
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie beklagen, dass 1&1 die Rufnummernmitnahme von O2 verweigere.

Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer bei einem Wechsel des Anbieters (§ 46 Abs. 2). Diese Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs in das TKG aufgenommen. Sie soll verhindern, dass Kunden wegen des Verlustes einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen.

Der Rechtsanspruch zur Rufnummernmitnahme richtet sich immer an den abgebenden Anbieter (bisheriger Anbieter).

Eine Verpflichtung des aufnehmenden Anbieters einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen und die Rufnummer vom bisherigen Netzbetreiber zu übernehmen gibt es nicht, da es genügend Angebote im Markt gibt, die eine Rufnummernportierung ermöglichen. Insofern können aufnehmende Telekommunikationsanbieter mit Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen z. B. festlegen, dass eine Rufnummernmitnahme ausgeschlossen ist bzw. nur unter bestimmten Bedingungen angeboten wird.

Daher rate ich Ihnen, sich einen Anbieter zu suchen, der in der Lage und Willens ist, die Rufnummer von O2 zu importieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
[email protected]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn 1und1 den Kunden haben will muss 1und1 sich kümmern und die Portierung mit dem ExProvider organisieren.
Die Bundesnetzagentur würde ich ebenfalls einschalten.
 
Gobi, dann lese mein Beitrag nochmal, es besteht kein Anspruch, also ist es kein muss sondern ein kann.

Nur wenn alte Anbieter nicht will, wäre BNetzA zuständig.
 
..., dass beim Vorleistungslieferant (Telekom?) ein Fehler in deren EDV-Systemen auftritt, wegen der Reihenfolge der zu übernehmenden Rufnummern. Damit soll der Umzug gescheitert sein.
Neuer Vertrag besteht doch, nur Portierung "klappte" nicht, also wollte 1und1 - demnach BNetzA zuständig.
Nun soll 1und1 sich auch kümmern, oder sagen wir wollen nicht - dann BNetzA dann zuständig? 1und 1 kann also mit dem Kunden machen was es will.
1und1 soll dann Schadenersatz zahlen und der vermeintliche Kunde sucht sich einen anderen Vertragspartner.
 
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